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   OLG Frankfurt, 02.06.2006 - 20 W 224/06   

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https://dejure.org/2006,8487
OLG Frankfurt, 02.06.2006 - 20 W 224/06 (https://dejure.org/2006,8487)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02.06.2006 - 20 W 224/06 (https://dejure.org/2006,8487)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02. Juni 2006 - 20 W 224/06 (https://dejure.org/2006,8487)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 5 Abs 1 FGG
    (Zuständigkeitsbestimmung bei polizeirechtlicher Freiheitsentziehung: Amtswegige Einleitung des Zuständigkeitsbestimmungsverfahrens; rechtliche Unsicherheit als "Ungewissheit"; Zuständigkeit des Amtsgerichts am Ort des Festhaltens des Betroffenen)

  • Wolters Kluwer

    (Zuständigkeitsbestimmung bei polizeirechtlicher Freiheitsentziehung: Amtswegige Einleitung des Zuständigkeitsbestimmungsverfahrens; rechtliche Unsicherheit als "Ungewissheit"; Zuständigkeit des Amtsgerichts am Ort des Festhaltens des Betroffenen)

  • Judicialis

    FGG § 5; ; HSOG § 33 II

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 5; HSOG § 33 Abs. 2
    Zuständigkeitsbestimmungsverfahren nach § 5 FGG - "Ungewissheit" im Sinne des § 5 Abs. 1 FGG - Zuständiges Amtsgericht nach § 33 Abs. 2 HSOG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen für ein Zuständigkeitsbestimmungsverfahren in der Freiwilligen Gerichtsbarkeit; "Ungewissheit" im Sinne des § 5 Abs. 1 Gesetz über die Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG); Auswirkungen des Vorliegens einer rechtlichen Unsicherheit bei ...

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 3443
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • VerfGH Bayern, 02.08.1990 - 3-VII-89

    Stellungnahme des Bayerischen Senats

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.06.2006 - 20 W 224/06
    Ob im Einzelfall ein unzulässiger "Verbringungsgewahrsam" vorliegt, ist vom zuständigen Richter zu überprüfen, dessen Zuständigkeit nicht von der Zulässigkeit der jeweiligen Freiheitsentziehung abhängt (vgl. BayVerfGH NVwZ 1991, 664, 669; OLG Hamm Beschl. v. 9. Mai 2006 - 15 Sbd 5/06).

    Verfassungsrechtliche Bedenken dagegen bestehen nicht (vgl. BayVerfGH NVwZ 1991, 664, 669).

  • OLG Hamm, 09.05.2006 - 15 Sbd 5/06

    Örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts für richterliche Entscheidungen über die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.06.2006 - 20 W 224/06
    Der Senat tritt jedoch dem OLG Hamm (Beschl. v. 9. Mai 2006 - 15 Sbd 5/06) darin bei, dass das Zuständigkeitsbestimmungsverfahren bei der hier gegebenen Situation eröffnet ist.

    Ob im Einzelfall ein unzulässiger "Verbringungsgewahrsam" vorliegt, ist vom zuständigen Richter zu überprüfen, dessen Zuständigkeit nicht von der Zulässigkeit der jeweiligen Freiheitsentziehung abhängt (vgl. BayVerfGH NVwZ 1991, 664, 669; OLG Hamm Beschl. v. 9. Mai 2006 - 15 Sbd 5/06).

  • BVerfG, 13.12.2005 - 2 BvR 447/05

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen freiheitsentziehende Maßnahmen nach

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.06.2006 - 20 W 224/06
    Welche rechtlichen Maßstäbe insoweit anzulegen sind (vgl. dazu BVerfG NVwZ 2006, 579, 580), hat der Senat im vorliegenden Verfahren nicht zu beurteilen.
  • OLG Frankfurt, 12.08.2002 - 20 W 233/02

    Gerichtliche Zuständigkeitsbestimmung: Spruchverfahren bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.06.2006 - 20 W 224/06
    Das Verfahren kann nicht nur auf Anrufung eines Verfahrensbeteiligten oder durch Vorlage eines Gerichts eingeleitet werden, sondern auch von Amts wegen, wenn der Senat als gemeinsames oberstes Gericht von einem Zuständigkeitsstreit bezüglich einer notwendigen Amtshandlung in Kenntnis gesetzt wird, wie dies hier durch Anzeige des Präsidenten des Amtsgerichts Kassel und in der Folge durch die Stellungnahmen der beteiligten Amtsgerichte geschehen ist (vgl. Senat, Beschl. v. 12. August 2002 - 20 W 233/02, NJW-RR 2002, 1611; Jansen, 2. Aufl. 1969, § 5 FGG Rn. 18 mwN.; Bumiller/Winkler, 8. Aufl. 2006, § 5 FGG Rn. 9; Bassenge/Herbst/Roth, 10. Aufl. 2004, § 5 FGG Rn. 6; Keidel/Sternal, 15. Aufl. 2003, § 5 FGG Rn. 46).
  • BayObLG, 10.01.1974 - Allg. Reg. 21/73

    Bestimmung des zuständigen Gerichts für die weitere besondere amtliche Verwahrung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.06.2006 - 20 W 224/06
    Eine Vorlage an den Bundesgerichtshof kommt im Verfahren nach § 5 FGG nicht in Betracht (OLG Zweibrücken OLGR 1997, 207; BayObLGZ 1974, 7, 9; KG OLGZ 1970, 96, 108; Jansen § 5 FGG Rn. 24; Keidel/Sternal § 5 FGG Rn. 36).
  • BGH, 20.01.2011 - RiZ(R) 1/10

    Richterdienstrecht: Begriff "Maßnahme der Dienstaufsicht"; aufsichtsrechtliche

    Der von dem Antragsteller zitierte Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (NJW 2006, 3443) zu einer Zuständigkeitsbestimmung gemäß § 5 FGG (aF) rechtfertigt kein anderes Ergebnis.
  • LG Itzehoe, 18.09.2019 - 1 AR 1/19

    Örtliche Zuständigkeit für richterliche Entscheidungen über Ingewahrsamnahme von

    Zwar setzt eine Zuständigkeitsbestimmung nach § 5 Abs. 1 FamFG durch das gemeinsame nächsthöhere Gericht grundsätzlich voraus, dass die Gerichte, deren örtliche Zuständigkeit zweifelhaft ist, mit einer konkreten Angelegenheit bereits befasst sind (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 04.02.2009, Az. 11 AR 1/09, OLG Hamm, Beschluss vom 09.05.2006, Az. 15 Sbd 5/06, OLG Köln, Beschluss vom 08.05.2009, Az. 16 AR 3/09, OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.06.2006, Az. 20 W 224/06, jeweils juris).

    In einem solchen Fall kann ein Verfahren nach § 5 Abs. 1 FamFG von Amts wegen eingeleitet werden, wenn das nächsthöhere gemeinsame Gericht von einem Zuständigkeitsstreit zwischen zwei Gerichten bezüglich einer notwendigen Amtshandlung in Kenntnis gesetzt wird (OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.06.2006, Az. 20 W 224/06, ebenso: OLG Hamm, Beschluss vom 09.05.2006, Az. 15 Sbd 5/06, OLG Köln, Beschluss vom 08.05.2009, Az. 16 AR 3/09, OLG Karlsruhe, Beschluss vom 04.02.2009, Az. 11 AR 1/09, jeweils juris).

  • LG Aachen, 03.07.2008 - 3 T 182/08

    Richterliche Entscheidung; Fortdauer; Freiheitsentziehung; vollzogen;

    In Fällen der vorliegenden Art ist auch vor Anhängigwerden einer konkreten Angelegenheit eine Sachentscheidung nach § 5 Abs. 1 FGG möglich, wenn die beabsichtigte Verneinung der örtlichen Zuständigkeit durch eines der beteiligten Gerichte im Ergebnis eine Rechtsschutzverweigerung bedeuten würde (im Ergebnis wie hier OLG Hamm vom 09.05.2006 -15 Sbd 5/06 OLG Hamm- NJW 2006, 2707; OLG Frankfurt vom 02.06.2006 -20 W 224/06- NJW 2006, 3443; LG Köln vom 26.04.2006 -1 T 174/06-; alle ergangen im Rahmen der Fußballweltmeisterschaft in Deutschland).

    In der Sache selbst war vorliegend das AG Aachen in dem im Tenor genannten Umfang als örtlich zuständiges Gericht zu bestimmen (im Ergebnis wie hier OLG Hamm vom 09.05.2006 -15 Sbd 5/06 OLG Hamm- NJW 2006, 2707; ähnlich OLG Frankfurt vom 02.06.2006 -20 W 224/06- NJW 2006, 3443 für § 33 Abs. 2 Satz 1 HSOG; abweichend LG Köln vom 26.04.2006 -1 T 174/06-).

  • OLG Köln, 08.05.2009 - 16 AR 3/09

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Entscheidung über die Fortdauer der

    Die Ablehnung einer richterlichen Sachentscheidung allein aus Gründen fehlender örtlicher Zuständigkeit würde also im Ergebnis dazu führen, dass der Rechtsschutz durch die richterliche Entscheidung, die § 36 Abs. 1 PolG NW für den Betroffenen auf der Grundlage des Art. 104 Abs. 2 S. 2 GG auch bei einer kurzfristigen Freiheitsentziehungsmaßnahme gerade gewährleisten will, vereitelt würde (OLG Hamm a. a. O.; OLG Frankfurt NJW 2006, 3443; OLG Karlsruhe NJW 2009, 926; LG Köln, Beschluss vom 27.04.2006 - 1 T 174/06 -).
  • OLG Karlsruhe, 04.02.2009 - 11 AR 1/09

    Bestimmung der örtlichen zuständigen Gerichte für Entscheidungen über die

    a) Der Senat konnte, nachdem er durch die Hinweise der Präsidenten der Landgerichte Baden-Baden und Offenburg von der Ungewissheit der Beurteilung der Zuständigkeitsfrage Kenntnis erlangt hat, auch ohne Vorlage durch eines der beteiligten Amtsgerichte das Bestimmungsverfahren von Amts wegen einleiten (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 9. Mai 2006 - 15 Sbd 5/06, NJW 2006, 2707 ; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 2. Juni 2006 - 20 W 224/06, NJW 2006, 3443; Keidel/Sternal, FGG , 15. Aufl., § 5 , Rn. 46).
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